|
|
Seit Anfang 2006 müssen die EU-Mitgliedsländer die ,Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden" (2002/91/EG) in ihren nationalen Gesetzgebungen umsetzen und Energieausweise für Gebäude verpflichtend einführen. Wie bei der Energieetikette für Haushaltsgeräte, zeigt der Gebäude-Energieausweis anhand einer Klassierung, welche energetische Qualität und Gesamtenergieeffizienz (Gebäudehülle und Haustechnik) ein Gebäude aufweist. Der ,Energieausweis" macht den Energieverbrauch einer Liegenschaft sicht- und begreifbar, so dass dieser zu einem Kauf- bzw. Mietkriterium werden kann. Der daraus resultierende Marktdruck soll Immobilienbesitzer dazu bewegen, bei Sanierungen auch Massnahmen zur Verbesserung der Wärmedämmung zu realisieren.
|