|
|
Die Schweiz brachte am 18. Februar 2011 die Einrede vor, dass die Zuständigkeit des Internationalen Gerichtshofs und die Prozessvoraussetzungen nicht gegeben seien. Sie bestritt insbesondere, dass ein Rechtsstreit zwischen den beiden Staaten bestehe. Die Schweiz erklärte, dass das Bundesgericht in seinem Urteil vom 30. September 2008 nicht über die Frage der Anerkennung eines allfälligen zukünftigen belgischen Urteils entschieden habe. Deshalb bestehe kein Rechtsstreit zwischen Belgien und der Schweiz.
|