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Der Entscheid des zuständigen kantonalen Gerichts soll mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde an das Bundesgericht weitergezogen werden können. Beschwerdeberechtigung soll neben dem betroffenen Kanton und dem Bund auch der Kontrollkommission zukommen. Ferner wird die Möglichkeit der staatsrechtlichen Klage des Bundes vorgesehen. Dies in Fällen, in denen ein Kanton eine Vorschrift oder Praxis weiterhin anwendet, obwohl er deren Unvereinbarkeit mit dem StHG im Kontrollverfahren anerkannt oder einen entsprechenden Entscheid des zuständigen kantonalen Gerichts nicht an das Bundesgericht weitergezogen hat.
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