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Es ist darauf zu achten, dass keine potenziell kursrelevanten Mitteilungen vor der geplanten Veröffentlichung, auch nicht an wenige ausgewählte, nahestehende Kreise weitergegeben werden. Sperrfristen (auch bekannt als «Embargo») haben sich bei Finanzinformationen als untaugliches Mittel erwiesen. Um Informationslecks zu vermeiden, ist eine Publikation möglichst nicht oder nur kurz aufzuschieben. Tritt ein Leck auf, ist der Pflicht zur Ad hoc-Publizität sofort nachzukommen. Die Bekanntgabe der Tatsache hat unverzüglich zu erfolgen, auch wenn die Publikation zu einem späteren Termin geplant war. Falls während der Handelszeit orientiert werden soll, ist die SIX Exchange Regulation umgehend telefonisch zu informieren, damit das weitere Vorgehen besprochen werden kann.
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