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Das 1987 von der Europäischen Kommission veröffentlichte Grünbuch über die Entwicklung des gemeinsamen Marktes für Telekommunikationsdienstleistungen und Telekommunikationsgeräte war der erste Schritt zur Liberalisierung des Telekommunikationssektors. Dieser Prozess wurde mit der schrittweisen Einführung eines Rechtsrahmens für Telekommunikation fortgesetzt, der fünf Hauptrichtlinien umfasst: „Rahmen“, „Zugang“, „Genehmigung“, „Universaldienst“, „Privatsphäre und elektronische Kommunikation“. 2009 überarbeitete die Kommission mit den Richtlinien „Bessere Rechtsetzung“ und „Recht der Unionsbürger“ das „Telekom-Reformpaket“ und richtete das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (GEREK) ein.
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