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Wenn Sie die Schreiben Ihrer Gläubiger ignorieren, riskieren Sie eine „Pfändung“. Bevor er ein Verfahren einleitet, kann der Gläubiger vom Richter die Erlaubnis erwirken, eine handelsrechtliche Sicherungspfändung vorzunehmen. Der Gläubiger kann auch eine Rechtsklage einreichen, um ein Urteil zu erhalten, das ihm anschließend gestatten wird, sich an einen Gerichtsvollzieher zu wenden. Nachdem er Sie offiziell von dem Beschluss des Richters informiert hat und falls Sie nach wie vor nicht reagieren, wird Ihnen der Gerichtsvollzieher einen „Zahlungsbefehl“ zustellen. Wenn Sie noch immer nicht reagieren, wird er zur folgenden Etappe übergehen: der Pfändung zwecks Veräußerung Ihrer Güter oder Ihres Lohnes/Gehalts.
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