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Die Kontrolleinheit unter der Leitung der drei Bundesämter für Veterinärwesen (BVET), Gesundheit (BAG) und Landwirtschaft (BLW) wird an Ort und Stelle eine aktive Oberaufsicht ausüben, Lücken beim Vollzug aufdecken und damit einen einheitlichen Vollzug aller BSE-Bestimmungen sichern. Damit soll sichergestellt werden, dass die Massnahmen zur Ausrottung von BSE und zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten konsequent umgesetzt werden. Die Aufgaben der neuen Kontrolleinheit erstrecken sich auf folgende Bereiche: Futtermittel, lebende Tiere, geschlachtete Tiere, Lebensmittel / Kosmetika, Importe, Schlachtabfälle und Testverfahren. Der umfassende und detaillierte Aufgabenkatalog reicht von der Früherkennung von BSE-Fällen über Schlachtungsmethoden bis zur Intensivierung der Kontrollen bei der Lebensmittelindustrie und die Überwachung der BSE-Tests. Es ist vorgesehen, die Kontrolleinheit vorerst für eine Zeitdauer von 6 Jahren einzusetzen. Die Einheit umfasst rund 20 Stellen und soll in den nächsten Monaten rekrutiert und ausgerüstet werden. An finanziellen Mitteln werden jährlich etwa 3,5 Millionen Franken bereitgestellt. Der Bundesrat hat auch beschlossen, weitere 1,1 Millionen Franken für Forschungen über Prionenkrankheiten und deren Übertragung einzusetzen. Die Forschungsbemühungen dienen sowohl der Verhinderung der Übertragung von krankhaften Prionen auf den Menschen, als auch der Erhöhung der Sicherheit im Bereich Blut, Blutprodukte und Impfstoffe. Im Bereich chirurgische Instrumente sollen sie die Krankheitsübertragung durch die Behandlung von Patienten, die stille Träger von Prionen sind, verhindern. Zusätzlich startet der Bund die beschlossene Kampagne zur Information der Bevölkerung über BSE. In den nächsten Tagen erscheinen ganzseitige Zeitungsinserate mit den wichtigsten Fakten über BSE. In den Inseraten wird auch auf die Internet-Adresse www.bse.ch verwiesen, wo ein noch umfassenderes Informationsangebot über BSE zu finden ist. Bundesamt für Veterinärwesen Bundesamt für Gesundheit Bundesamt für Landwirtschaft
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