|
Monika L. möchte am 20. April im Gesundheitsbezirk Bruneck eine dermatologische Visite vormerken. Ihr wird von der Vormerkstelle mitgeteilt, dass die Vormerkzeit 63 Tage beträgt. Laut veröffentlichter Liste ist die Dermatologie für den Gesundheitsbezirk Bruneck als unterversorgter bereich festgelegt, d.h. auch in den Krankenhäusern Brixen und Bozen gibt es keine Visite innerhalb der 60 Tage. Frau L. hat also das Recht, eine private fachärztliche dermatologische Visite in Anspruch zu nehmen, sie hat hierfür bis Ende Juni Zeit (=Gültigkeit der April-Liste: April, Mai, Juni). Die Rechnung muss in diesen 3 Monaten ausgestellt werden und innerhalb 6 Monaten ab Ausstellungsdatum zur Rückvergütung eingereicht werden.
|