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Bei Baustellen mit weniger als 500 m2, bei denen ein Architekt nicht gesetzlich erforderlich ist, muss das Bauunternehmen (= das Unternehmen, das die Arbeiten ausführt), den Koordinator ernennen. Wenn Sie mit mehreren Bauunternehmen/Selbständigen zusammenarbeiten, muss das erste Bauunternehmen, das auf der Baustelle arbeitet, einen Koordinator ernennen. Es muss außerdem dem Vertreter einer anderen Berufsgruppe, die gleichzeitig oder nach ihm auf der Baustelle arbeitet, die Unterlagen übergeben. Diese Übergabe kann durch Sie erfolgen.
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