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Bei einem Umzug ins Ausland müssen Sie Ihren Fortzug beim Einwohnermeldeamt der belgischen Gemeinde melden, in der Sie eingetragen sind. Wenn Sie für nur höchstens ein Jahr im Ausland wohnen, können Sie Ihre Eintragung in Belgien behalten. Unter der Voraussetzung, dass Sie Ihren Wohnort im Ausland beim Bevölkerungsdienst der Gemeindeverwaltung Ihres belgischen Wohnorts gemeldet haben, werden Sie als zeitweilig abwesend betrachtet. Bei Ihrer Rückkehr muss beim Einwohnermeldeamt der Gemeinde eine Meldung vorgenommen werden.
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