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Wenn Sie erfahren, dass Sie schwanger sind, sollten Sie Ihren Arbeitgeber möglichst schnell informieren, denn es gibt eine Reihe von Schutzmaßnahmen ab diesem Moment. Es empfiehlt sich, das per Einschreiben oder gegen Empfangsbeweis zu tun. Eine Arbeitnehmerin, die ein Kind in die Welt setzen wird, hat einen Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von 15 Wochen. Bei Mehrlingsgeburten beträgt er im Prinzip 17 Wochen, aber er kann auf 19 Wochen verlängert werden. Der vor der Entbindung in Anspruch genommene Urlaub heißt pränataler Urlaub.
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